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Betreuungsverfügung: festlegen, wer im Ernstfall helfen soll

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festhalten, wer als rechtlicher Betreuer vorgeschlagen werden soll, falls ein Gericht eine Betreuung anordnet.

Sie ist besonders wichtig, wenn Sie vermeiden möchten, dass im Ernstfall völlig unklar ist, wer Ihre Angelegenheiten übernehmen soll.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie Wünsche für den Fall festlegen, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Sie können darin angeben, welche Person Sie sich als Betreuer wünschen, wer helfen soll – oder welche Person gerade nicht eingesetzt werden soll.

Anders als bei einer Vorsorgevollmacht handelt die benannte Person nicht automatisch. Eine rechtliche Betreuung wird durch ein Gericht angeordnet. Ihre Verfügung kann dem Gericht aber wichtige Hinweise geben.

Wunschperson

Sie können festhalten, wer im Ernstfall als Betreuer vorgeschlagen werden soll.

Klarheit

Ihre Angehörigen wissen besser, welche Vorstellungen Sie selbst hatten.

Orientierung

Das Gericht erhält Hinweise zu Ihren persönlichen Wünschen und Vertrauenspersonen.

Welche Angaben können sinnvoll sein?

Eine Betreuungsverfügung kann neben der gewünschten Betreuungsperson auch weitere Wünsche enthalten. Wichtig ist, dass die Angaben verständlich und auffindbar sind.

Gewünschte Person

Wer soll als rechtlicher Betreuer vorgeschlagen werden?

Nicht gewünschte Person

Gibt es Personen, die ausdrücklich nicht eingesetzt werden sollen?

Wohnsituation

Wünsche zu Wohnung, Pflege, Heimaufenthalt oder persönlichem Umfeld.

Gesundheit

Hinweise zu Ärzten, Behandlungen, Pflege und medizinischen Vorstellungen.

Finanzen

Wünsche zum Umgang mit Vermögen, laufenden Zahlungen und Verpflichtungen.

Persönliche Werte

Was ist Ihnen im Alltag, bei Pflege oder Betreuung besonders wichtig?

Wichtig für den Notfallordner

Die Betreuungsverfügung sollte auffindbar sein

Eine Betreuungsverfügung hilft nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Angehörige oder Vertrauenspersonen sollten wissen, dass das Dokument existiert und wo es aufbewahrt wird.

Im Notfallordner sollte deshalb ein klarer Hinweis liegen: Gibt es eine Betreuungsverfügung, wer ist benannt und wo befindet sich das Original?

Praktischer Hinweis

Legen Sie im Notfallordner mindestens einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Betreuungsverfügung ab.

Sinnvoll ist auch eine Übersicht der wichtigsten Vertrauenspersonen mit Kontaktdaten.

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Diese drei Dokumente werden häufig gemeinsam genannt, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handeln darf. Die Patientenverfügung betrifft medizinische Wünsche. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung.

Im Notfallordner sollten diese Dokumente deshalb klar getrennt und leicht auffindbar abgelegt sein.

  • Gibt es eine Betreuungsverfügung?
  • Wer ist als gewünschte Person genannt?
  • Wo liegt das Original?
  • Gibt es zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
  • Gibt es zusätzlich eine Patientenverfügung?
  • Wer soll im Ernstfall informiert werden?

Wichtiger Hinweis

Eine Betreuungsverfügung sollte gut überlegt und verständlich formuliert sein. Je nach persönlicher Situation kann rechtliche oder notarielle Beratung sinnvoll sein.

Unsere Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Nächster Schritt

Betreuungsverfügung im Notfallordner einordnen

Mit dem digitalen Notfallordner erhalten Sie eine vorbereitete Struktur, in der Sie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere wichtige Dokumente übersichtlich ablegen können.

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